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AGB´s

AGB´s für Busamietung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Busanmietungen

1. Angebot und Preise 1.a. Der im Angebot vereinbarte Preis bezieht sich nur auf die im Angebot vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer (Einsatzzeiten für den Busfahrer). Ändert sich jedoch die tatsächlich gefahrene Strecke aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen (z. B. Umleitungen, Staus, Sperren u. ä.), werden die daraus anfallenden Mehrkilometer zusätzlich in Rechnung gestellt. 1.b. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro angefangener Stunde zusätzlich zum vereinbarten Preis € 50.-- und ab 24 Uhr € 60. -- inkl. 10 % MWSt. in Rechnung gestellt. 1.c. Park- und Mautgebühren: Parkgebühren und Mauten, sofern diese nicht ausdrücklich in unserem schriftlichen Angebot angeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. 1.d. Mehrtagesfahrten Die Verpflegung (Vollpension) und Unterkunft (Einzelzimmer) für den Busfahrer sind vom Auftraggeber zu organisieren und zu bezahlen. Bei mehrtägigen Fahrten berücksichtigen Sie bitte bei der Planung Ihrer Tagesabläufe, dass der Fahrer eine maximale Einsatzzeit pro Tag von 12 Stunden haben darf, davon maximal neun Lenkstunden, sowie eine gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Einsatztagen. 2. Haftungen 2.a. Firma POMMER Heinz haftet für das rechtzeitige Erscheinen der schriftlich bestellten, fahrbereiten Fahrzeuge. Ausgenommen davon sind Umstände, die von Firma POMMER Heinz trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. 2.b. Firma POMMER Heinz haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Firma POMMER Heinz haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die aufgrund fehlender erforderlicher Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa oder ähnliches) an Grenzübergängen zurückgelassen werden müssen. 2.c. Keine Haftung besteht für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort. 3. Zulässige Personenzahl Das Fahrzeug (Reisebus oder Minibus) darf maximal mit jener Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die es zugelassen ist. Kinder zählen als eine Person. 4. Reisegepäck Handgepäck 4.a. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, mitnehmen und bei sich behalten. Firma POMMER Heinz haftet jedoch nicht bei Diebstahl von Handgepäck während Zwischenaufenthalten oder Pausen, das im Innenraum eines Busses (egal ob mit oder ohne Aufsicht) zurück gelassen wird. Reisegepäck 4.b.
Reisegepäck, das in den dafür vorgesehenen Gepäckstauräumen transportiert wird, muss so verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. 4.c. Gefährliche, sperrige, über die Größe eines normalen Reisekoffers hinausgehend oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden, sofern der Auftraggeber sich nicht vor Reiseantritt über die Mitnahmemöglichkeit bei Firma POMMER Heinz erkundigt und eine Genehmigung dafür erhalten hat. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke im Autobus verladen wurden. 4.d. Für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen haftet Firma POMMER Heinz ebenso wenig, wie wenn Gepäcksstücke, die über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden. 4.e. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Firma POMMER Heinz nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB. 4.f. Keine Haftung besteht für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossenes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände. Als Gepäckstücke im Sinne dieses Punktes gelten auch Gegenstände, die in einem Anhänger oder Schiträger befördert werden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
5. Mitnahme von Tieren Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden.
6. Gesetzliche Arbeitszeitvorschriften Der Lenker ist verpflichtet, während der Einsatzzeit die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten. Bei Mehrtagesfahrten hat er darüber hinaus die gesetzlichen Bestimmungen der Mindestruhezeiten einzuhalten. Kommt es unter Mitwirkung des Auftraggebers zu nicht zulässigen Über- oder Unterschreitungen dieser Zeiten und Pausen, so haftet der Auftraggeber selbst bis zu einer Verwaltungsstrafe bis € 5.000.--. 7. Rücktritt von einer Anmietung Bei Rücktritt vom Anmietvertrag durch den Auftraggeber verrechnet Firma POMMER Heinz folgende Stornosätze

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag Reiseantritt 25%
ab dem 19. Tag bis zum 10.Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 9. Tag bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem 1. Tag (24 Stunden) vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises!
Es wird ersucht, möglichst frühzeitig bestellte, jedoch nicht benötigte Transfer-, Tages- oder Mehrtagesfahrten abzubestellen, damit das Unternehmen die Fahrzeuge anderweitig disponieren kann. Sonstiges 8. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Fahrers nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen, usw. zu bestätigen. 9. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten, spätestens jedoch am Folgearbeitstag mündlich oder schriftlich der Firma POMMER Heinz bekannt zu geben. 10. Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell
verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.
11. Über das Öffnen und Schließen der Fenster, der Lüftungseinrichtungen sowie der Betätigung der Heizung, entscheidet letztendlich der Fahrer.
12. Treibstoffzuschlag: Wir behalten uns das Recht vor einen Treibstoffzuschlag extra zu verrechen. Sollte der im Angebot vereinbarte Preis über 10 % durch den Treibstoffzuschlag steigen hat der Kunde das Recht, kostenfrei zurückzutreten.
13. Zahlungskonditionen 13.a. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit Schuld befreiender Wirkung nur an Firma POMMER Heinz direkt, oder an den Lenker erfolgen, wenn dieser Ihnen eine Bestätigung in Form eines Kassa-Eingangsbeleges oder auf der Rechnung bestätigt. 13.b. Der Rechnungsbetrag ist fällig bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Rechnung vor Reisetermin zugeschickt und die Zahlung muss vor Leistungserbringung bei uns eingegangen sein. 13.c. Mahn- und Inkassospesen: Im Falle des Zahlungsverzuges sind die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 20,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z. B die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesonderes der Anspruch auf höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes, bleiben vorbehalten.

14. Gerichtsstand ist Leibnitz. Bankverbindungen für Busanmietungszahlungen: RB Gleinstätten - Leutschach IBAN: AT29 3810 2000 0600 5458 BIC: RZSTAT2G102;
Impressum: Firma POMMER Heinz, UID-Nummer: ATU 64275037, Mobil: 0664 3011925 Tel: 03455 8059 Fax: 03455 8059 15 E-Mail: office@pommer.co.at
AGBs Pommer Heinz Busanmietung ab 2018 [422 KB]